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Sachbearbeitung Antragstellung Person 1

  1. Welche Schritte müssen im Antragsverfahren für Bürgergeld durchgeführt werden?
  2. Welche Daten und Dokumente müssen von den Antragstellern bereitgestellt werden? (ist Fall abhängig, z.B. Einkommen vorhanden, Vermögensfreigrenzen - Kontoauszüge)
  3. Welche Daten und Dokument sind immer beizubringen? (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Mietvertrag/Eigentum müssen immer sein)
  4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage (Handlungsgrundlagen) basiert das Bürgergeld? (Gesetz SGB X, Verordnung Bürgergeld vom Bund, fachliche Hinweise von der Bundesagentur für Arbeit)
  5. Welche gesetzlichen Kriterien gelten für die Antragsstellung und Bearbeitung? (Bürgergeld Verordnung, Fachliche Hinweise zu jedem Paragraphen des Bürgergeldes - Auslegungen des Gesetzes) (z.B. Beantragungszeitpunkt (SGB II) wirkt immer auf den 1. des Monats zurück, Antrag kann in allen Sozialbehörden abgegeben werden und gilt als abgegeben auch wenn es der falsche Ort ist, z.B. kann Antrag bei Krankenkasse, Rentenkasse oder Sozialamt abgegeben werden; Familie beantragt Sozialleistung (Wohngeld) und wußten nicht dass sie Anspruch auf Bürgergeld haben. Nun muss das Bürgergeld rückwirkend berechnet werden)
  6. Welche behörden-internen Festlegungen gibt es für die Antragstellung und Bearbeitung? (z.B. Bearbeitungszeit, nach Vorlage allerer relevanter Unterlagen muss der Antrag innerhalb von 2 Kalenderwochen komplett bearbeitet werden inkl. Bescheid, Zusicherung (SGB X, SGB II, Th. Verwaltungsverfahrensgesetz) der Behörde, dass Kosten als Bedarf anerkannt werden - z.B. neue Mietwohnung, Zusicherung aus dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz, §22 Abs 1, Abs.4 und 5 - SGB II, allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz SGB X - I und X gelten für alle anderen Bücher; Recht zur persönlichen Beratung (hat Werksausschuß veranlasst, wichtig, da Leistungsabteilung eigentl. nur Unterlagen benötigt))
  7. Welche internen Prozesse und Systeme unterstützen die Bearbeitung von Bürgergeldanträgen? (prosoz, Prozess in picture)
  8. Wie gehen wir mit komplexen Fällen um? (Besprechung mit Kollegen, Teamleiter)
  9. Welche Aufgaben hat ein/e Sachbearbeiter/in im Zusammenhang mit dem Bürgergeldantrag? (Lesen des Antrags, Antrag anlegen (persönl. Datensatz im prosoz und damit im enaio anlegen), Prüfen des Antrags, fehlende Unterlagen anfordern (per Post, ..), Datensatz ausfüllen im Fachprogramm, z.B. persönliche Situation, Wohnung, Einkommen etc., Programm berechnet die Bedarfe, Bescheidvorlagen werden erstellt, Sachbearbeiter muss das richtige nehmen, fehlende Einträge ergänzen, Geldanweisung durchführen)
  10. Wie erfolgt die Kommunikation mit den Antragstellern im Namen des Leistungsberechtigten während des Antragsprozesses? (telefonisch, Email, Post, Post wird bevorzugt, um Rechtsfolgen sicherzustellen)
  11. Welche Schulungen und Fortbildungen erhalten die Sachbearbeiter um Bürgergeldanträge bearbeiten zu können? (neues Personal erhält externe Grundlagenschulung über ca. 7 Tage, regelmäßige Teambesprechung, interne dienstl. Anweisungen)
  12. Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen gibt es, um Fehler oder Unregelmäßigkeiten zu vermeiden? (am Anfang sämtl. Schreiben dem Teamleiter vorlegen, danach Festlegung der Unterschriftenbefugnis, diese wird Schritt für Schritt freigegeben, Sachbearbeiter ist gehobener Dienst (Vergütung im gehobenen Dienst, muss Verantwortung übenehmen), 4 Augen-Prinzip bei Rückforderungen ab 1000 Euro sowie Erstanträge (bei neuen Bürgern) müssen vorgelegt werden)
  13. Wie lange werden die Antragsunterlagen und -daten archiviert und gespeichert? (nur digitale Speicherung bei jenarbeit, aktive Teil und Langzeitarchiv im enaio, prosoz ist nur Bearbeitung und hat auch DB, Dokumente im enaio, mehr Details von Hr. Seydel)

Liste an Verordnungen/Texte, die benötigt werden

  • Bürgergeld Verordnung,
  • Fachliche Hinweise zu jedem Paragraphen des Bürgergeldes (Bundesrecht) - Auslegungen des Gesetze (Verwaltungsvorschrift, sind sehr umfangreich, das betrifft nichts, was die Kommune selbst entscheiden muss)
  • dienstliche Anweisungen der jenarbeit z.B. für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) und Bildung und Teilhabe (Behörde versucht damit einheitliche Verwaltungsenscheidungen sicherzustellen, die im Ermessen des Bearbeiter liegen; jenarbeit ist eine von 100 Optionskommunen (hier macht die Kommune alles und bekommt dafür Geld) und damit nicht an Verwaltungsvorschrift gebunden im Gegensatz zu den anderen Kommunen (gemeinsame Einrichtungen) der Bundesagentur für Arbeit)
  • SGB X, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
  • SGB II,
  • Th. Verwaltungsverfahrensgesetz