User Story - Stadtverwaltung Jena - Fachdienst Gesundheit - Hygiene und Umweltmedizin - Durchführung Wasseruntersuchung
Titel
Das Team Hygiene und Umweltmedizin hat eine Vielzahl an Aufgaben. Mit dieser User-Story werden verschiedene Varianten von der Durchführung von Wasseruntersuchungen beschrieben.
Die hohen Anforderungen an die Trinkwasserqualität werden in der Stadt Jena durch die Überwachung des Gesundheitsamtes (Fachdienst Gesundheit) sichergestellt.
So dient die Überwachung von Trinkwasseranlagen dazu, eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger im Trinkwasser, auszuschließen. Krankheitserreger, wenn sie ins Trinkwassernetz gelangen würden, könnten rasch viele Menschen erreichen und infizieren. Dieses Risiko ist sehr gering zu halten.
Bevor eine neue Anlage in Betrieb genommen werden kann, wird eine Trinkwasserfreigabebescheinigung vom Gesundheitsamtes benötigt. (Szenario A).
Aufgabe
Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, auf Antrag oder von Amts wegen die Wasserqualität Jenas zu prüfen.
Ziele
Durch die Tätigkeit eine gute Trinkwasserqualität in Jena sicherstellen.
Szenario A – Beantragung einer Trinkwasserfreigabebescheinigung
Kontext
Ein Unternehmen tauscht ein Wasserrohr an einem Wohnkomplex. Bevor dieses an das Wassernetz Jenas angeschlossen werden darf, bedarf eine einer Genehmigung vom Gesundheitsamt Jenas (Fachdienst Gesundheit).
Das Unternehmen beauftragt ein akkreditiertes Prüflabor mit der Wasseruntersuchung.
Das Personal vom Prüflabor nimmt daraufhin eine Wasserprobe und bestimmt vor Ort die Wassertemperatur, den PH-Wert und die Chlorkonzentration. In der anschließenden Laboruntersuchung werden weitere Werte bestimmt (Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa, Coliforme Keime, Koloniezahl bei 22 Grad und bei 36 Grad).
Anschließend wird das Prüfergebnis vom Prüflabor per E-Mail zum Fachdienst Gesundheit gesendet.
Aktion
- Der Prüfbericht wird gelesen und geprüft. Die Entnahme des Wassers darf nicht älter als zwei Wochen sein.
- Die Akkreditierung des Labors wird geprüft.
- Bei Unstimmigkeiten erfolgt per E-Mail oder Telefon die Aufforderung zur Nachbesserung an das antragstellende Unternehmen.
- Wenn die Werte stimmen wird eine schriftliche Antragsbestätigung per Vorlage wird mit folgenden Inhalt erstellt: Bestätigung zum Antragseingang, Auswahl der Zahlungsart, Aufforderung zur Einreichung des Spülungs- und Druckprotokolls sowie Hinweise zur Bearbeitungszeit und der Abholung.
- Das Schreiben wird per E-Mail oder Fax an das antragstellende Unternehmen gesendet.
- Die vom Unternehmen eingereichten Dokumente werden geprüft.
- Das Unternehmen möchte die Bescheinigung persönlich abholen und die Verwaltungsgebühr mit der EC-Karte begleichen.
- Die Kassenkarte zum Bezahlen wird vorbereitet.
- Die schriftliche amtliche Trinkwasserfreigabebescheinigung wird per Vorlage erstellt.
- Das Unternehmen erscheint bei der Behörde, begleicht die Verwaltungsgebühr am Kassenautomat und zeigt dem Verwaltungsmitarbeitenden die Quittung.
- Diese wird geprüft und die Trinkwasserfreigabebescheinigung wird ausgehändigt.
Ergebnis
- Die Bescheinigung wurde ausgestellt.