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User-Story - Stadtverwaltung Jena - Fachdienst Umweltschutz - Gewässer/Boden/Abfall

Titel

Das Team Gewässer/Boden/Abfall hat eine Vielzahl an Aufgaben. Mit dieser User-Story werden zwei Verwaltungsvorgänge beschrieben.

Altlastenkataster Auskunft (Szenario A)

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse möchte wissen, ob ein Grundstück mit Schadstoffen verunreinigt ist oder ein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.

Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

Erdaufschluss Erlaubnis (Szenario B)

Eingriffe in den Boden u.a. durch Bohren, Baggern oder Schürfen werden als Erdaufschlüsse bezeichnet.

Erschließen die Erdaufschlüsse Grundwasser sind Sie gem. § 49 Abs. 1 WHG i.V.m. § 41 ThürWG mindestens 3 Monate vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Auf Grundlage der Anzeige entscheidet die untere Wasserbehörde über die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8,9 WHG oder sonstiger wasserrechtlicher Entscheidungen zur Wahrung des Grundwasserschutzes.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Aufgabe

Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, zu prüfen ob ein Grundstück verunreinigt ist und dies dem Antragstellenden mitzuteilen (Szenario A).

Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, den Antrag auf Erdaufschluss zu prüfen und wenn möglich eine Genehmigung zu erteilen (Szenario B).

Ziele

Eine Auskunft (Szenario A) oder eine positive oder negative Entscheidung zu erteilen (Szenario B).

Szenario A - Altlastenkataster Auskunft

Kontext

Ein 40 jähriger Mann möchte wissen, ob auf einem bestimmten Grundstück in Jena, welches er erwerben möchte, Altlasten bestehen. Deswegen stellt er einen schriftlichen, formlosen Antrag beim Team Gewässer/Boden/Abfall der Stadtverwaltung Jena.

Aktion

  • Der Verwaltungsmitarbeitende liest den Antrag und erstellt in der elektronischen Akte (Enaio) einen Datensatz und speichert den Antrag.
  • Dann stellt er die örtliche und sachliche Zuständigkeit fest.
  • Dann prüft er die Vollständigkeit des Antrages. Vollständig ist der Antrag wenn folgende Informationen vorliegen: Gemarkung, Flur und Flurstücksbezeichnung und oder Adresse vom Grundstück, ggf. vorliegende Vollmacht vom Eigentümer bzw. Identitätsnachweis vom Eigentümer
  • Sollten Daten fehlen, erfolgt die Nachforderung per E-Mail oder Telefonat beim Antragstellenden.
  • Dann wird die Altlastensituation des Grundstücks durch die „QGIS – Datenbank aus FIS Gewässer“ geprüft.
  • Wenn es einen Eintrag gibt wird dieser geprüft. Falls Papierakten zu dem Grundstück vorhanden sind, werden auch diese geprüft.
  • Die Informationen werden nun mündlich oder schriftlich dem Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Sollte dieser die Informationen schriftlich benötigen, werden Verwaltungsgebühren erhoben. Dies erfolgt durch schriftlichen Kostenbescheid.

Ergebnis

  • mündliche oder schriftliche Auskunft über die Altlastensituation samt schriftlichen Gebührenbescheid

Anmerkungen

Szenario B - Erdaufschluss Erlaubnis

Kontext

Eine Firma möchte fünf Erdwärmesonden in eine Tiefe von 80 Metern auf ihrem Grundstück in Jena installieren. Hierfür stellt sie einen schriftlichen Antrag beim Team Gewässer/Boden/Abfall der Stadtverwaltung Jena. Es wird ein vorgeschriebenes Formular vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz benutzt.

Aktion

  • Der Verwaltungsmitarbeitende liest den Antrag und erstellt in der elektronischen Akte (Enaio) einen Datensatz und speichert den Antrag.

  • Dann stellt er die örtliche und sachliche Zuständigkeit fest.

  • Dann prüft er die Vollständigkeit des Antrages. Vollständig ist der Antrag wenn folgende Informationen vorliegen: Wer möchte bohren? Wann, wo, Art und Umfang der Bohrung.

  • Sollten Daten fehlen, erfolgt die Nachforderung per E-Mail oder Brief beim Antragstellenden.

  • Dann erfolgt die Bewertung der Antragunterlagen samt Anlagen: Folgende Punkte werden geprüft:

    1. Geologische Standortverhältnisse (Subrosion, Artesik, Altlastenverdacht)
    2. Technische Ausführung (Sondenausbau, Zertifizierung Sonden-, und Verpressmaterial, Lage, Ansatzpunkte zu Grundstückgrenze und untereinander)
    3. Bohrverfahren und –unternehmen (Bohrtechnik, Qualifikation der Bohrfirma (W120), Entsorgung des Bohrspühlwassers (ggf. Beteiligung Zweckverband JenaWasser)
  • Sollte keine Genehmigung erstellt werden können, wird dem Antragstellenden Gelegenheit gegeben, den Antrag zurückzuziehen. Damit müssten keine Verwaltungsgebühren erhoben
    werden.

  • Nach erfolgter Bohrung muss vom Antragstellenden die Bohrdokumentation der Behörde gesendet werden. Diese wird dann geprüft.

Ergebnis

Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid samt Verwaltungskosten.

Anmerkungen