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User Story - Leistungsbetreuung jenarbeit

Titel

Bürgergeld gem. Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird bezogen. Es wird ein Antrag auf Gewährung eines Bedarfes für Bildung und Teilhabe gem. § 28 ff. SGB II gestellt.

Aufgabe

Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, zu prüfen, welche Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket beantragt wurden. Anschließend sind die Voraussetzungen zu prüfen und eine Entscheidung über den Antrag zu treffen.

Ziele

Über den Antrag entscheiden. Gelder überweisen. Teilweise die korrekte Verwendung prüfen.

Szenario A

Kontext

Es wird ein Antrag auf die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt gem. § 28 Abs. 2 SGB II von der Mutter für ihren schulpflichtigen Sohn gestellt.

Aktion

Prüfung:

  • Ist der Antrag von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben?
  • Voraussetzungen gem. § 28 Abs. 2 SGB II prüfen;
  • Wird die Schule besucht?
  • Wird die Klassenfahrt nach den schulrechtlichen Bestimmungen organisiert?
  • Hat die Schulleitung die Klassenfahrt genehmigt?
  • Hat die Schule die Klassenfahrt auf dem Formular schriftlich bestätigt?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung ein Leistungsbezug nach dem SGB II vor?

Ergebnis

Die Bescheiderstellung erfolgt mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ mit positiven oder negativen Ausgang. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, ist die Klassenfahrt in tatsächlicher Höhe zu gewähren. Die Kosten werden in der Regel mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ direkt an die Schule überwiesen. Nach der Durchführung der Klassenfahrt ist die Teilnahme der Behörde nachzuweisen.

Anmerkungen

Zurzeit erfolgt eine Doppelanlegung des Datensatzes im Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ und einen webbasiserten Programm für die Bildung und Teilhabe. Dies erfolgt, weil das Bildung- und Teilhabepaket von Jenarbeit (Zuständig für SGB II) und vom Fachdienst Soziales (Zuständig für SGB XII) bearbeitet wird. Es wäre hilfreich, wenn keine Doppelanlegung mehr erfolgen müsste. Dies könnte realisiert werden, wenn beide Behörden den gleichen Datensatz im Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“nutzen könnten. Zusätzlich wäre es hilfreich, wenn eine größere Datenübernahme vom „Open Prosoz“ zum Bescheid erfolgen würde. Aktuell müssen noch einige Daten manuell erfasst werden.

Szenario B

Kontext

Es wird ein Antrag auf die Gewährung von Lernförderung gem. § 28 Abs. 5 SGB II vom Vater für seine schulpflichtige Tochter gestellt.

Aktion

Prüfung:

  • Ist der Antrag von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben?
  • Voraussetzungen gem. § 28 Abs. 5 SGB II prüfen;
  • Wird eine Schule besucht?
  • Werden Leistungen nach § 35a SGB VIII bezogen?
  • Bei Lernförderung für Deutsch oder Mathematik: Liegt beim Kind eine Legasthenie oder Dyskalkulie vor?
  • Liegt die Bestätigung vom Fach- oder Klassenlehrer vor,
  • dass die Lernförderung geeignet ist, um den nach dem Thüringer Lehrplänen festgelegten Kompetenzerwerb ein ausreichendes Lernniveau zu erreichen,
  • dass der Lernförderbedarf nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder andere, vom Schüler zu vertretende, vergleichbare Ursachen zurückzuführen ist,
  • dass alle möglichen Fördermaßnahmen in Verantwortung der Schule ausgeschöpft und im Rahmen von Förderplänen dokumentiert wurden.
  • Hat die Schulleitung den Antrag unterschrieben?

Da die Lernförderung durch die Volkshochschule umgesetzt wird, erfolgt die Beauftragung durch Jenarbeit mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“. Hierfür wird der Antrag zusammen mit dem positiven Bescheid (siehe unten) per E-Mail an die Volkshochschule gesendet.

Nach dem Abschluss der Lernförderung erfolgt die Rechnungslegung von der Volkshochschule per E-Mail an Jenarbeit.

Jenarbeit prüft die Rechnung auf Plausibilität und bezahlt diese mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“.

Ergebnis

Bescheiderteilung mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ mit positiven oder negativen Ausgang. Bei positiven Ausgang erfolgt die Weiterleitung des Bescheides und des Antrages per E-Mail an VHS. Diese organsiert die Lernförderung.

Anmerkungen

Zurzeit erfolgt eine Doppelanlegung des Datensatzes im Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ und einen webbasiserten Programm für die Bildung und Teilhabe. Dies erfolgt, weil das Bildung- und Teilhabepaket von Jenarbeit (Zuständig für SGB II) und vom Fachdienst Soziales (Zuständig für SGB XII) bearbeitet wird. Es wäre hilfreich, wenn keine Doppelanlegung mehr erfolgen müsste. Dies könnte realisiert werden, wenn beide Behörden den gleichen Datensatz im Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ nutzen könnten. Zusätzlich wäre es hilfreich, wenn eine größere Datenübernahme vom Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ zum Bescheid erfolgen würde. Aktuell müssen noch einige Daten manuell erfasst werden.