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User Story - Stadtverwaltung Jena - Fachdienst Gesundheit - Hygiene und Umweltmedizin - Infektionsschutzbelehrung

Titel

Das Team Hygiene und Umweltmedizin hat eine Vielzahl an Aufgaben. Mit dieser User-Story werden verschiedene Varianten von der Infektionsschutzbelehrung beschrieben.

Bei erstmaliger gewerblicher Tätigkeit oder Beschäftigung mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellung, Behandlung und Verkauf) muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen (siehe § 43 IfSG)

Aufgabe

Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, die Antragstellenden persönlich zu belehren und eine schriftliche Bescheinigung auszustellen.

Ziele

Die Belehrung wurde durchgeführt, die möglichen Verwaltungsgebühren wurden entrichtet und die Bescheinigung wurde ausgestellt.

Szenario A - Infektionsschutzbelehrung durchführen und Bescheinigung ausstellen - Erstbelehrung

Kontext

Eine 17 Jahre alte/r Bürger/in möchte als Küchenhilfe in einem Restaurant die Arbeit aufnehmen.

Aktion

  • Der Antragstellende meldet sich telefonisch beim Team Hygiene und Umweltmedizin.
  • Eine Beratung wird durchgeführt und ein Termin wird vereinbart.
  • Die Verwaltungsgebühren von 30,00 € für die Erstberatung werden festgesetzt und die persönliche Bezahlung vorbereitet.
  • Der Antragstellende erscheint zum Termin. Die Identität wird festgestellt.
  • Der Antragstellende bezahlt die Verwaltungsgebühren mittels Kassenkarte am Kassenautomat.
  • Die Quittung wird anschließend von Verwaltungsmitarbeitenden geprüft
  • Der Personalausweis/ Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt wird geprüft. Bei Minderjährigen
    wird zusätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen geprüft.
  • Die Belehrung, bestehend aus drei Elementen, nämlich den Belehrungstext lesen, ein Belehrungsvideo sehen und eine Erklärung zum Nichtbestehen von Hinderungsgründen gem. § 43 IfSG unterschreiben, wird durchgeführt.
  • Anschließend wird vom Verwaltungspersonal der Inhalt der Belehrung vertieft und mit anschaulichen Beispielen untermauert. Auf Nachfragen wird geantwortet.
  • Ein Nachweisheft (=Gesundheitsausweis) für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln wird ausgestellt.

Ergebnis

  • Die Bescheinigung (Gesundheitsausweis) wurde ausgestellt.

Anmerkungen

Es gibt aktuell Bestrebungen, diesen Prozess zu digitalisieren (Pilotprojekt im Freistaat Thüringen). Eine persönliche Vorstellung des Bürgers wird aus Sicht des FD Gesundheit bevorzugt, da die persönlichen Hinderungsgründen so können besser festgestellt werden können und die Fragen direkter gestellt werden können.

Szenario B - Infektionsschutzbelehrung durchführen und Bescheinigung ausstellen - Duplikat/ Kopie

Kontext

Eine 28 Jahre alte/r Bürger/ in hatte bereits in der Vergangenheit einen Gesundheitsausweis. Diesen hat er verloren und benötigt einen neuen, da er als Erzieher in einem Kindergarten anfangen möchte.

Aktion

  • Der Antragstellende meldet sich telefonisch beim Team Hygiene und Umweltmedizin.
  • Eine Beratung wird durchgeführt
  • Folge Fragen werden gestellt: Wurde der Gesundheitsausweis erstmalig in Jena ausgestellt und wenn ja, wann?
  • Der Gesundheitsausweis wurde vor 4 Jahren ausgestellt, daher ist die Duplikatsausstellung möglich
  • Ein Termin während der Öffnungszeiten wird vereinbart.
  • Die Verwaltungsgebühren von 8,00 € für die Duplikatserstellung werden festgesetzt und die persönliche Bezahlung vorbereitet.
  • Der Antragstellende erscheint zum Termin. Die Identität wird festgestellt.
  • Der Antragstellende bezahlt die Verwaltungsgebühren mittels Kassenkarte am Kassenautomat.
  • Die Quittung wird anschließend von Verwaltungsmitarbeitenden geprüft.
  • Die Belehrung wie in Szenario A erfolgt hier i.d.R. nicht (erst, wenn die Erstausstellung länger als 5 Jahre her ist)
  • Ein Nachweisheft (=Gesundheitsausweis) für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln wird ausgefüllt.

Ergebnis

  • Die Bescheinigung (Gesundheitsausweis) wurde ausgestellt.

Anmerkungen

Szenario C - Infektionsschutzbelehrung durchführen und Bescheinigung ausstellen - Praktikumsbescheinigung

Kontext

Eine 16 Jahre alte/r Bürger/ in möchte ein Schülerpraktikum (Betriebspraktikum) für 14 Tage in einer Bäckerei machen.

Aktion

  • Der Antragstellende / der Erziehungsberechtigte meldet sich telefonisch beim Team Hygiene und Umweltmedizin.
  • Eine Beratung wird durchgeführt und ein Termin wird vereinbart.
  • Verwaltungsgebühren fallen in diesem Fall nicht an.
  • Der Antragstellende erscheint zum Termin. Die Identität wird festgestellt.
  • Der Antragstellende legt sein Ausweispapier und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie die Praktikumsbescheinigung (mit Zeitraum) vor.
  • Die Belehrung, bestehend aus drei Elementen, nämlich den Belehrungstext lesen, ein Belehrungsvideo sehen und eine Erklärung zum Nichtbestehen von Hinderungsgründen
    gem. § 43 IfSG unterschreiben, wird durchgeführt.
  • Anschließend wird vom Verwaltungspersonal der Inhalt der Belehrung vertieft und mit anschaulichen Beispielen untermauert. Auf Nachfragen wird geantwortet.
  • Ein Bescheinigung/ Bestätigung über die durchgeführte Belehrung (gültig für den Praktikumszeitraum) wird ausgefüllt und ausgehändigt.

Ergebnis

  • Die Bescheinigung wurde ausgestellt.

Anmerkungen