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User Story - Fallmanagement jenarbeit

Titel

Bürgergeld gem. Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird bezogen. Die Abteilung „Fallmanagement“ vom kommunalen Jobcenter „jenarbeit“ ist für die Wiedereingliederung in Arbeit, mit dem Ziel den Leistungsbezug dauerhaft zu beenden, zuständig.

Aufgabe

Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, herauszufinden wie die leistungsberechtigte Person unterstützt werden kann, durch Arbeit die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu überwinden. Um dies zu erreichen, müssen in der Regel zunächst persönliche Einschränkungen wie Persönlichkeitsstörungen oder Abhängigkeiten aufgelöst werden.

Ziele

Die persönliche Situation der leistungsberechtigten Person feststellen. Die individuellen Problemlagen lösen. In Ausbildung, Weiterbildung oder Arbeit vermitteln, der den Leistungsbezug nach dem SGB II dauerhaft beendet.

Szenario A

Kontext

  • 20 Jähriger in Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und drei weiteren Geschwistern
  • Schulabgänger ohne Abschluss
  • Introvertiertheit, kein Selbstbewusstsein, große Selbstzweifel, stark unterentwickelte soziale Kompetenzen, problematische
    Familienverhältnisse, Perspektivlosigkeit
  • Insgesamt psychische Problemlage

Aktion

  • Schriftliche Einladung zum Gespräch vom Fallmanagement erfolgt

  • Intensive Gesprächsführung

  • Daraus ein passendes Angebot erstellen: Bestandteile: Hinzuziehung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPDI) der Stadtverwaltung Jena und vom Maßnahmeträger
    „Übertriebliche Ausbildungsgesellschaft“ (ÜAG gGmbH) – konkrete Maßnahme „NEO3 - Neues wagen“. Dies ist eine Maßnahme zur Aktivierung junger Menschen unter 25 Jahren.

  • Über das Gespräch wird ein Aktenvermerk im Bearbeitungsprogramm
    „Open Prosoz“ erstellt

  • Der telefonische Kontakt mit den Stellen wird im Gespräch mit dem Kunden hergestellt und Termine werden vereinbart

  • Für das SPI wird ein Beratungsauftrag vom Fallmanagement mit
    dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ erstellt

  • Für das Erstgespräch bei der ÜAG werden keine Unterlagen benötigt

  • Kunde wird gebeten, sich nach den Terminen beim Fallmanagement telefonisch oder per E-Mail zu melden

  • Telefonische Nachkontrolle vom Fallmanagement erfolgt wenn keine Kontaktaufnahme vom Kunden erfolgt

  • Kunde möchte bei NEO3 teilnehmen:

  • Fallmanagement erstellt einen Zuweisungsbescheid zur Teilnahme an „NEO3“ mit
    dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ und einen Personeninformationsbogen für die ÜAG (Inhalt: Grund für die Aufnahme – Mitteilung der größten Probleme)

  • Beim 2. Persönlichen Termin mit den Kunden zusammen und einem Mitarbeiter der ÜAG erfolgt der Austausch der Problemlagen und gemeinsame Festlegung der Teilziele

  • Eine Verschriftlichung der Teilzeile erfolgt zwischen ÜAG und dem Kunden mit dem mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ erstellt

  • Die Teilnahme an „NEO3“ wird durchgeführt und dass Fallmanagement erhält monatliche Statusbeichte per E-Mail und bei Bedarf erfolgt weiterer Austausch

  • Parallel persönlicheTeilnahme an Terminen mit dem SPDI

Ergebnis

Stabilisierung, Orientierung und Perspektiven zur Befähigung langfristig und nachhaltig die selbstständige Lebensführung zu übernehmen und den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (kein Leistungsbezug nach dem SGB II).

Anmerkungen

Es wäre gut, wenn es einen Austausch zwischen dem Staatlichen Schulamt und dem Jobcenter geben würde, damit Probleme bspw. leistungstechnischer Art (Noten) frühzeitig erkannt werden würden. Dies erfolgt aktuell aufgrund vom Sozialdatenschutz so gut wie nicht.

Szenario B

Kontext

  • 22 Jährige in Bedarfsgemeinschaft mit alkoholabhängiger Mutter
  • Mutter kann diese Sucht verschleiern
  • Vater ist verstorben
  • Wichtiger Onkel ist auch verstorben
  • Starker Gewichtsverlust der 22-jährigen Kundin
  • Eine psychische Instabilität mit dem Hang zur Selbstgefährdung liegt vor
  • Die Spannungen entladen sich regelmäßig gegen das Kind
  • Die Kundin hat deswegen einen Antrag auf Auszug gestellt (zwar Leistungsrecht, aber das Fallmanagement unterstützt, die Erforderlichkeit für den Umzug zu begründen (siehe § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II

Aktion

  • Schriftliche Einladung zum Gespräch vom Fallmanagement

  • Hier wird die Gesamtsituation erfasst und mit dem Bearbeitungsprogramm „Open
    Prosoz“ verschriftlich

  • Selbstmordgefährdung wurde bewertet, nicht akut

  • Austausch mit Telefon oder E-Mail mit der Leistungsabteilung von jenarbeit für den Antrag auf Umzug (Leistungsrecht)

  • Austausch mit Telefon oder in Person mit Kolleg:innen vom Fallmanagement der Mutter

  • Hier ist die Verschleierung der Alkoholsucht bekanntgeworden

  • Hinzuziehung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPDI) per E-Mail oder Telefon der Stadtverwaltung Jena zur Unterstützung der Kundin

  • Einberufung der s. g. „Rechtskreisübergreifenden Fallbesprechung“. Dies ist ein Instrument der Jugendberufsagentur mit Vertreter:innen von jenarbeit, der Agentur für Arbeit, vom Jugendamt und bei Zustimmung mit der Kundin.

Ergebnis

  • Stellungnahme für die Erforderlichkeit zum Umzug (§ 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II) wird erstellt und der Leistungsabteilung zur Verfügung gestellt.

  • Stabilisierung, Orientierung und Perspektiven zur Befähigung langfristig und nachhaltig die selbstständige Lebensführung zu übernehmen und den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (kein Leistungsbezug nach dem SGB II).

Anmerkungen

Frühere Information vom Kunden oder Dritten zur Problematik wäre sehr hilfreich.