User Story - Stadtverwaltung Jena - Fachdienst Soziales - Kommunale Versorgungsleistungen
Titel
Blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 30 Abs. 3 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch in Thüringen haben, erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
Aufgabe
Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, herauszufinden welchen Anspruch der Antragstellende haben könnte, die Voraussetzungen zu prüfen und die Zahlung durchzuführen.
Ziele
Den Anspruch feststellen sowie die Leistung bescheiden sowie die regelmäßigen Zahlungen durchführen.
Szenario A - Beantragung von Sinnensbehindertengeld
Kontext
Eine 40 Jahre alte, blinde Frau beantragt durch einen Betreuenden schriftlich Sinnensbehindertengeld.
Aktion
- Antrag lesen
- Datensatz im Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ erfassen.
- Antragunterlagen im Digitalen Dokumentenmanagementsystem „Enaio“ speichern.
- Antrag prüfen:
- Feststellen, dass Unterlagen fehlen:
- Schriftliche Aufforderung erstellen mit einer Vorlage, fehlende Unterlagen einzureichen. Aufforderung per Post an die Antragstellerin senden.
- Das Schreiben im „Enaio“ speichern.
- Nach Einreichung die neuen Unterlagen prüfen.
- Feststellen ob ein Anspruch vorliegt.
- Die Blindheit wurde durch den Bescheid nach § 152 SGB IX (Schwerbehinderung mit
Merkizeichen Bl - Pflegegrad und Heimplatz prüfen, da die Höhe des Sinnesbehindertengeldes nach dem Pflegegrad und nach Vorhandensein eines Heimplatzes variiert
Ergebnis
- Positiven oder negativen Bescheid mit einer Vorlage erlassen.
- Beim einem positiven Ausgang: Zahlungen mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ durchführen.
Anmerkungen
Szenario B - Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Kontext
Ein 33 Jahre alter Mann beantragt schriftlich einen Schwerbehindertenausweis.
Aktion
- Antrag lesen
- Datensatz im Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ (Thüringer Schwerbehinderten Webanwendung) und im Digitalen Dokumentenmanagementsystem „Enaio“ erfassen.
- Antragunterlagen im „Enaio“ speichern.
- Antrag prüfen:
- Feststellen, dass Unterlagen fehlen:
- Schriftliche Aufforderung mit dem Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ erstellen, dass konkret genannte, fehlende Unterlagen noch einzureichend sind
- Aufforderung per Post an den Antragsteller senden.
- Das Schreiben im „Enaio“ speichern.
- Nach Einreichung die neuen Unterlagen prüfen.
- Befundanforderung mit dem Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ erstellen und per Post
zum zuständigen Arzt senden. - Eingereichten Befund prüfen.
- Eingereichten Befund im „Enaio“ speichern.
- vollständigen Antrag in einer Cloud der Stadtverwaltung Jena für einen Gutachter bereitstellen
- Sobald vorliegend: vom Gutachter erstelltes Gutachten prüfen.
- Erstelltes Gutachten im „Enaio“ speichern.
- Feststellen, dass ein Behinderung in einer gewissen Höhe vorliegt
- Aufforderung mit Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ erstellen, dass ein Passfoto benötigt wird.
- Passfoto scannen
- Datenmaske im Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ ausfüllen und Passfoto anpassen
- Daten durch das Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ an das Thüringer Landesverwaltungsamt übermitteln
- Das Landesverwaltungsamt sendet nach der Erstellung den Schwerbehindertenausweis an die Stadtverwaltung Jena
- Anschreiben mit dem Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ für die Übersendung des
Schwerbehindertenausweis und des Passfotos erstellen
Ergebnis
- Positiven Bescheid erstellen
- Schwerbehindertenausweis aushändigen