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User Story - Stadtverwaltung Jena - Fachdienst Soziales - Kommunale Versorgungsleistungen

Titel​

Blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 30 Abs. 3 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch in Thüringen haben, erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Aufgabe​

Als Verwaltungsmitarbeiter:in habe ich die Aufgabe, herauszufinden welchen Anspruch der Antragstellende haben könnte, die Voraussetzungen zu prüfen und die Zahlung durchzuführen.

Ziele​

Den Anspruch feststellen sowie die Leistung bescheiden sowie die regelmäßigen Zahlungen durchführen.

Szenario A - Beantragung von Sinnensbehindertengeld​

Kontext​

Eine 40 Jahre alte, blinde Frau beantragt durch einen Betreuenden schriftlich Sinnensbehindertengeld.

Aktion​

  • Antrag lesen
  • Datensatz im Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ erfassen.
  • Antragunterlagen im Digitalen Dokumentenmanagementsystem „Enaio“ speichern.
  • Antrag prüfen:
  • Feststellen, dass Unterlagen fehlen:
  • Schriftliche Aufforderung erstellen mit einer Vorlage, fehlende Unterlagen einzureichen. Aufforderung per Post an die Antragstellerin senden.
  • Das Schreiben im „Enaio“ speichern.
  • Nach Einreichung die neuen Unterlagen prüfen.
  • Feststellen ob ein Anspruch vorliegt.
  • Die Blindheit wurde durch den Bescheid nach § 152 SGB IX (Schwerbehinderung mit
    Merkizeichen Bl
  • Pflegegrad und Heimplatz prüfen, da die Höhe des Sinnesbehindertengeldes nach dem Pflegegrad und nach Vorhandensein eines Heimplatzes variiert

Ergebnis​

  • Positiven oder negativen Bescheid mit einer Vorlage erlassen.
  • Beim einem positiven Ausgang: Zahlungen mit dem Bearbeitungsprogramm „Open Prosoz“ durchführen.

Anmerkungen​

Szenario B - Beantragung eines Schwerbehindertenausweises​

Kontext​

Ein 33 Jahre alter Mann beantragt schriftlich einen Schwerbehindertenausweis.

Aktion​

  • Antrag lesen
  • Datensatz im Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ (Thüringer Schwerbehinderten Webanwendung) und im Digitalen Dokumentenmanagementsystem „Enaio“ erfassen.
  • Antragunterlagen im „Enaio“ speichern.
  • Antrag prüfen:
  • Feststellen, dass Unterlagen fehlen:
  • Schriftliche Aufforderung mit dem Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ erstellen, dass konkret genannte, fehlende Unterlagen noch einzureichend sind
  • Aufforderung per Post an den Antragsteller senden.
  • Das Schreiben im „Enaio“ speichern.
  • Nach Einreichung die neuen Unterlagen prüfen.
  • Befundanforderung mit dem Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ erstellen und per Post
    zum zuständigen Arzt senden.
  • Eingereichten Befund prüfen.
  • Eingereichten Befund im „Enaio“ speichern.
  • vollständigen Antrag in einer Cloud der Stadtverwaltung Jena für einen Gutachter bereitstellen
  • Sobald vorliegend: vom Gutachter erstelltes Gutachten prüfen.
  • Erstelltes Gutachten im „Enaio“ speichern.
  • Feststellen, dass ein Behinderung in einer gewissen Höhe vorliegt
  • Aufforderung mit Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ erstellen, dass ein Passfoto benötigt wird.
  • Passfoto scannen
  • Datenmaske im Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ ausfüllen und Passfoto anpassen
  • Daten durch das Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ an das Thüringer Landesverwaltungsamt übermitteln
  • Das Landesverwaltungsamt sendet nach der Erstellung den Schwerbehindertenausweis an die Stadtverwaltung Jena
  • Anschreiben mit dem Bearbeitungsprogramm „ThürSchWeb“ für die Übersendung des
    Schwerbehindertenausweis und des Passfotos erstellen

Ergebnis​

  • Positiven Bescheid erstellen
  • Schwerbehindertenausweis aushändigen

Anmerkungen​